CLUB-FAHRSCHULE
LEIPZIG GMBH

Leidenschaft fürs Fahren

LKW Führerschein C1-C-C1E-CE

Preise für die LKW Führerscheinausbildung Klasse C

Grundgebühr
Vorstellung Theorie
Übungsfahrt (à 45 Min.)
Sonderfahrt (à 45 Min.)
Stadtfahrten
Vorstellung Praxis
Technische Unterweisung (à 45 Min.)

Preise für die LKW Führerscheinausbildung Klasse CE

Grundgebühr
Vorstellung Theorie
Übungsfahrt (à 45 Min.)
Sonderfahrt (à 45 Min.)
Vorstellung Praxis

Preise für die LKW Führerscheinausbildung Klasse C1

Grundgebühr
Vorstellung Theorie
Übungsfahrt (à 45 Min.)
Sonderfahrt (à 45 Min.)
Vorstellung Praxis
Technische Unterweisung (à 45 Min.)

Preise für die LKW Führerscheinausbildung Klasse C1E

Grundgebühr
Vorstellung Theorie
Übungsfahrt (à 45 Min.)
Sonderfahrt (à 45 Min.)
Vorstellung Praxis

Informationen

Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Mindestalter: 21 Jahre | 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) | Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: C1

Klasse C1

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden

Klasse CE

(Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als über 750 kg bestehen Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Mindestalter: 21 Jahre | 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) | Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)

1)Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.